Abmahn-Falle reCaptcha

Wer freut sich nicht darüber, auf Websites mit Formularen immer wieder Bilderrätsel lösen zu müssen, die oft kaum erkennbar sind oder falsch ausgewertet werden, oder seine Lese- und Rechenkünste der 1. Klasse unter Beweis stellen zu müssen. Die Rede ist von sogenannten Captchas [1]. Sie dienen dazu, Maschinen – also Programmen – das automatische Ausfüllen von Formularen zumindest so zu erschweren, dass davon abgesehen wird. Damit soll in der Regel die Flut von Spam-Kommentaren verhindert werden.

Besonders bekannt sind die Captchas von Google. So ausgeklügelt die heute auch sind und wie gut sie auch ihren Zweck erfüllen, so haben si doch einen entscheidenden Nachteil. Neben ihrer Hauptaufgabe aus Nutzersicht schicken sie jedoch im Hintergrund eine Menge zwar anonyme, aber persönliche Daten zu Google. Neben den technisch notwendigen wie den IP-Adressen, werden Orte, Browser, Plugins, Mausbewegungen… gesammelt und statistisch ausgewertet. Das ist der eigentliche Gewinn für Google, alles andere ist nur Werkzeug. Eigentlich eine Win-Win-Situation, aber eben ein Dorn im Auge der Datenschützer.

Worum es hierbei im Detail geht und warum das aus Sicht der Datenschützer problematisch ist, wird hier [2] gut beschrieben, das muss ich hier nicht nochmal machen.

Um das Problem generell zu umgehen, bietet sich die Nutzung grundsätzlich anderer Konzepte als die diversen Captcha-Lösungen, insbesondere der von Google, an. Mein Favorit ist der „Honigtopf“, ein altbekanntes Mittel, um Fliegen und andere schädliche Insekten anzulocken und unschädlich zu machen. Für unsere Zwecke heißt das tatsächlich „Honeypot“ und beschreibt eine Programmiertechnik innerhalb einer Website, lüsterne Bots (spezielle Suchmaschinen) auf die falsche Fährte zu locken und damit unschädlich zu machen.

Für WordPress gibt es eine Reihe von Plugins, die das realisieren. Welches geeignet ist, hängt ab von anderen verwendeten Techniken, z. B. von benutzten Formular-Plugins wie CF7 oder WPForms. Manches kann man gut kombinieren, z. B. „Honeypot for CF7“ und „Blackhole for Bad Bots“. Man suche einfach mal Plugins mit „Honeypot“ und es finden sich einige, die man probieren kann.

Hat man das erledigt, kann in der Datenschutz-Erklärung der Abschnitt zu Captchas ersatzlos gestrichen werden, der sonst wegen der ungewollten Datenübertragung nach Übersee nicht fehlen dürfte.


[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Captcha
[2] https://www.dr-datenschutz.de/google-recaptcha-und-der-datenschutz/

Datenschutz bei Mailinglisten

Eben wurde ich auf ein Problem hingewiesen, das beim Versenden von E-Mails an mehrere Empfänger aufkommen kann. Das betrifft also zum Beispiel Mailinglisten, Newsletter oder ähnliches, die mit Hilfe eines gewöhnlichen E-Mail-Programms verschickt werden. Natürlich gilt das auch für Programme, die solche Empfängerlisten automatisch verarbeiten.

Oft werden alle Empfänger mit Komma getrennt im „To:“-Feld des Mailprogramms angegeben. Dadurch sehen alle Empfänger die Adressen und ggf. Namen der anderen Empfänger, ohne dass diese dem zugestimmt haben. Das ist ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Richtig ist es, sich selbst als einzigen Empfänger in „To:“ einzutragen und die Liste aller anderen in „Bcc:“. So bleiben die eigentlichen Empfänger untereinander unsichtbar, auch in der möglichen Quellansicht der E-Mail. Außerdem hat man den Vorteil, dass man den Versand der E-Mail damit bestätigt bekommt.

Ist die Nutzung von WhatsApp strafbar?

Um es gleich vorweg zu nehmen: im Prinzip ja. Denn Facebook, zu dem WhatsApp gehört und mit dem es technisch verbunden ist, ist als einer der schlimmsten „Datenkraken“ verschrien. Spätestens seit dem Skandal um die Firma Cambridge Analytica und den folgenden Daten-Pannen von Facebook sollte das jedem klar sein.

WhatsApp durchsucht also die Kontakte im Smartphone des Benutzers, ob die ihrerseits bei WhatsApp angemeldet sind. Das dient dem zunächst guten Zweck, dass man selbst gleich alle seine bekannten Kontakte im WhatsApp-Verzeichnis wiederfindet und mit ihnen sofort Kontakt aufnehmen kann – und zwar nicht über die Telefonnummer, sondern über den gespeicherten Namen. Man kann auch Gruppen aufbauen, worin dann alle alles von allen Mitgliedern lesen können. Sehr praktisch und bequem ist das – wenn da nicht ein Haken wäre, der dem geltenden Datenschutzrecht entgegenstehen würde [1] [2].

Dass die Kontakte in meinem Telefon stehen, ist noch okay. Dass sie das bei den meisten nicht tun, sondern bei Google oder anderen Diensten gelagert werden, ist im Grunde schon fragwürdig. Aber nun werden sie auch noch zu WhatsApp nach Kalifornien geschickt, ohne dass ich jemanden um seine nachweisbare Einwilligung gebeten habe. Und als Krönung bekommt sie nun auch noch Facebook – selbst wenn keiner meiner Kontakte bei Facebook ist! Und was dort damit gemacht  wird, weiß außer Facebook niemand. „Big Data“ lässt grüßen.

Die Illegalität dieses Vorgehens in Deutschland und Europa ist nicht erst am 25. Mai 2018 eingetreten, wenn die neue Datenschutz-Grundverodnung (DSGVO) in Kraft tritt. So liest sich das auszugsweise bisher [1]:

„Wer durch seine Nutzung von „WhatsApp“ diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.“ (AG Bad Hersfeld, 15.05.2017 – F 120/17 EASO, Leitsatz 5)

Mit der neuen DSGVO wird das zum europäischen Recht ausgeweitet und Verstöße mit deutlich härteren Strafen belegt. Inwieweit sich das auf Privatpersonen auswirken wird, bleibt abzuwarten. Mit Sicherheit wird sich etwas ändern müssen. WhatsApp rudert schon ein Stück zurück [3], aber dieser zaghafte Versuch wirkt auf mich müde und offiziell verfügbar ist er auch noch nicht.

Natürlich kann ich es mir leicht machen. Ich deinstalliere WhatsApp und nutze nur noch alternative Dienste wie Telegram, Signal oder Threema. Das hat aber zur Folge, dass ich die Kommunikation zu den vielen in meinem Adressbuch, die ich bisher auch über WhatsApp erreichen kann, verliere. Denn die wenigsten sind zu einem Umstieg bereit – das Argument heißt immer noch: „Ich habe doch nichts zu verbergen“ und kaum jemand beschäftigt sich je damit. Genauso wie sich so viele geistig (und manchmal körperlich) bei Facebook oder anderen Diensten nackig machen und sich dann aufregen, dass das alles weltweit verbreitet wird…

Und aufgepasst: Das bisher Gesagte bezieht sich nur auf die private Nutzung von WhatsApp (und anderen mobilen Anwendungen)! In Unternehmen gibt es weitaus strengere Regeln [4]. Hier wird man sicher mit WhatsApp auf die Dauer nicht weiter kommen, da sind wohl eher kommerzielle Alternativen wie Threema Work gefragt.


Nachtrag 1: Hier verweise ich auf einen weiteren Artikel zum Thema, wie auch andere Android-Apps Daten an Facebook senden können.

Nachtrag 2: Hier erklärt Arno Welzel, warum WhatsApp wegen der seit kurzem eingeführten Werbung für ihn nicht tragbar ist und er es deswegen nicht nutzt. Das hat nicht unbedingt die oben genannte rechtliche Relevanz, sollte die Nutzer aber ebenso zum Nachdenken über der (Nicht-)Verwendung von WhatsApp bringen.


Quellen:

[1] eu-dsgvo.at/2017/07/28/whatsapp-illegal

[2] heise.de/newsticker/meldung/Thueringens-Datenschuetzer-Whatsapp-wird-meist-rechtswidrig-genutzt

[3] datenschutz-praxis.de/fachnews/whatsapp-neue-funktion-fuer-dsgvo

[4] it-daily.net/it-sicherheit/datenschutz/18477-whatsapp-cloud-dienste-business-apps-co-muss-dsgvo-konform-sein

Vor dem Lesen vernichten!

Mit dem Datenschutz stimmt was nicht. Zumindest mit seiner geforderten Umsetzung auf Websites. Ich werde den Eindruck nicht los, dass die Leser und Benutzer von Websites zunehmend gezielt verunsichert werden sollen und die Gesetzgebung den Abmahnern in die Hände beziehungsweise in die Kasse spielen. Was als benutzerfreundliche einheitliche Regelung verkauft wird, bewirkt im Gegenteil zunehmende Verunsicherung.

Wozu soll es sonst gut sein, dass selbst kleine private Websites eine ausgeklügelte Datenschutzerklärung haben müssen, die laut § 13 TMG (Telemediengesetz) „zu Beginn des Nutzungsvorgangs“ [1] (also vor dem eigentlich Lesen!) über die Nebenwirkungen und Risiken der Website aufklären muss – in der Regel mit Worten, die kein Nur-Nutzer des Internets wirklich versteht. Da wird in aufpoppenden gelben Bannern gewarnt, dass vom Server Cookies gesendet werden, die – zum Glück – das „Nutzererlebnis“ verbessern sollen. Diese Banner nehmen auf dem Smartphone oft den halben Bildschirm ein und verbreiten… nein, nicht etwa Sicherheit, sondern die Angst, es gehe gleich was kaputt.

Natürlich ist es richtig zu wissen, was mit meinen Daten geschieht. Im täglichen Leben wird allzu viel Schindluder getrieben; dauernd bekomme ich Briefpost und Mails von irgendwelchen Leuten, die mir was andrehen wollen – woher haben die meine Adresse? Ach ja, ich stehe im Telefonbuch und habe ein paar Websites, klar. Ich muss also damit leben und will es ja auch, dass mich ein paar Leute finden. Dass ein Teil Müll dabei raus kommt, nehme ich inkauf. Auch der allseits verfluchte „Datenkrake“ Google ist hilfreich, er verbreitet meine Website und macht sie bekannter, und andersrum finde ich unendlich viel Wissen (und Halbwissen, auch das) durch die Suchmaschinen. Das Internet ist schon durchaus ein Segen!

Allseits bekannte und beliebte Social-Media-Plattformen außer in Maßen Google+ (ja, schon gut!) nutze ich nicht, denn dort wird es wirklich unkontrollierbar. Nicht umsonst wird überall geraten, diese in den Datenschutzerklärungen zwar unbedingt zu erwähnen, wenn sie auf der Website verlinkt werden, aber man kann eben nur auf deren eigene Datenschutzerklärungen verweisen – was mit den Daten dort wirklich gemacht wird, gehört wohl den am besten gehüteten Geheimnissen des Internets.

Ach ja – Facebook & Co. Millionen Nutzer ziehen sich dort täglich buchstäblich nackich aus, mit Foto und Film sogar. Ob das die gleichen sind, die sich dann besonders lautstark über Die Datengier der Suchmaschinen beschweren?

„Meine Daten gehören mir“, ruft man. Nein, tun sie nicht! Sie gehören allen, die sie greifen können. Ich selbst kann nur sehr begrenzt darauf Einfluss nehmen, wer das ist, egal was derjenige erklärt. Und ich selbst als Betreiber einer Website kann auch nur ein ehrliches Gesicht machen und versprechen, dass ich vertraulich mit Namen, Adressen und Inhalten umgehe und sie auf Wunsch auch wieder lösche. Aber kann ich das? Nein. Ob zum Beispiel der Webserver meines Providers dem Browser des Lesers einen Cookie schickt, den dieser dann speichert, kann ich weder verhindern noch selbigen anschließend entfernen. Von meiner Website finde ich etwa ein Dutzend Cookies im Firefox-Browser, die nach dem Löschen immer wieder auftauchen… Mir bleibt nur, darauf hinzuweisen.

Fazit: Lest nichts im Internet! Stecker raus, Handy aus. Macht keine Websites, wenn ihr nicht in Grund und Boden verklagt werden wollt! Nein, ich glaube, das ist nicht nötig. Nötig ist aber leider, sich ständig mit neuen Gesetzlichkeiten zu befassen und sich zu freuen, wenn man zufällig an Websites vorbeikommt, die selbige mal kurz und bündig und vor allem aktuell und sachlich richtig erklären. Ob das bisher gültige nationale Telemediengesetz in Teilen (§ 13) aufgehoben oder angepasst werden wird, bleibt abzuwarten. Hier [2] wird geschrieben, dass es 2018 durch die neue EU Datenschutz-Grundverordnung abgelöst werden wird. Die Verwirrung nimmt ihren Lauf…

Quellen:
[1] www.datenschutz.org/datenschutzerklaerung-website (§ 13 TMG)
[2] www.mein-datenschutzbeauftragter.de/eu-datenschutz-grundverordnung  (EU DSGVO)