Abmahn-Falle Google Fonts

Es scheint wieder eine neue Abmahnwelle anzurollen. Sie ist nicht neu, aber besonders hinterhältig. Der Hintergrund ist, dass Google eine riesige Menge Schriften (Fonts) zur kostenlosen Verwendung anbietet, indem sie einfach in der eigenen Website verlinkt und beim Laden der Seiten online bezogen werden. Dabei werden – so funktioniert eben das Internet! – neben der eigenen IP-Adresse auch einige anonyme Daten des Browsers zu Google übertragen. Das stößt den Anwälten unter den Datenschützern (Stichwort: DSGVO, Datenschutz-Grundverordnung) auf und sie wittern Profit. Denn dieser Datenübertragung stimmt der Nutzer in der Regel nicht bewusst zu. Was für ein Irrsinn! Es werden dann Abmahnungen im niedrigen dreistelligen Bereich verschickt, die meist schnell bezahlt werden, weil sich ein Rechtsstreit deswegen nicht lohnt. Das bei 1000 „Klienten“ ergibt ein hübsches Sümmchen.

Insbesondere bei Websites mit WordPress, bei deren verwendetem Theme die verwendete Schrift (Font) von Google oft fest einprogrammiert ist, ist das unter Umständen schwer zu beheben. Es gibt Plugins, die sowas beheben sollen, was aber aus meiner Erfahrung nicht geht und sogar in einer „weißen Seite“ enden kann.

Ist die Website vorhanden – egal ob konventionell oder z.B. WordPress -, muss man zunächst herausfinden, welche Google-Fonts verwendet und tatsächlich online bezogen werden. Nur um diese geht es in diesem Zusammenhang, alle anderen Techniken werden jetzt nicht betrachtet. Das lässt sich zum Beispiel mit diesem Tool machen:

[1] https://fonts-check.de/

Gibt es „schädliche“ Fonts, werden die aufgelistet. Oft erscheinen dort mehrere Versionen, also Dateiformate – entscheidend ist nur der darinsteckende Name, z.B. „Roboto“. Erscheint nichts, ist alles gut.

Konventionelle Website

Hat man eine konventionelle Website, die man selbst geschrieben hat, stehen die Aufrufe der Google-Fonts im Head-Bereich in einer Form wie

<link href=“https://fonts.googleapis.com/css?family=Roboto’ rel=’stylesheet“>

Diese Zeilen werden auf allen Seiten gelöscht. Stattdessen wird in die normalerweise immer vorhandene zentrale CSS-Datei der Code eingefügt, den man sich mit dem Tool

[2] Google Webfonts Helper (google-webfonts-helper.herokuapp.com/fonts)

(leider nur in Englisch verfügbar!) komfortabel zurechtmachen lassen kann. Dabei kommen solche recht komplexen Styles heraus, die man dann den entsprechenden Selektoren (auch *) zuweisen kann:

* {
    @font-face {
      font-family: 'Roboto';
      font-style: normal;
      font-weight: 400;
           url('../fonts/roboto-v30-latin-regular.woff2') format('woff2'),
           url('../fonts/roboto-v30-latin-regular.woff') format('woff'),
           url('../fonts/roboto-v30-latin-regular.ttf') format('truetype'),
           url('../fonts/roboto-v30-latin-regular.svg#Roboto') format('svg');
    }
}

Die Zeilen für den IE 8/9 habe ich gleich weggelassen, die braucht keiner mehr.

Website mit WordPress

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Die einfachste ist, dass das verwendete Theme das „Verstecken“ benutzter Google-Fonts gleich selbst mitbringt oder gar keine verwendet.

Etwas aufwändige kann es werden, wenn es welche verwendet, die aber fest im Theme kodiert sind. Dann kann man nur versuchen, das Verstecken mit einem geeigenten Plugin zu bewerkstelligen wie zum Beispiel „OMGF | GDPR/DSVGO Compliant, Faster Google Fonts. Easy.“ (OMGF) oder „Local Google Fonts“. Man kann auch versuchen, die Verwendung ganz abzuschalten, z.B. mit dem Plugin „Disable and Remove Google Fonts“. All das muss nicht funktionieren und kann schlimmstenfalls dazu führen, dass beim Neuladen des Backends oder der Website selbst nichts mehr erscheint außer einer wenig sagenden Fehlermeldung: Dann hilf nur der beherzte Zugriff über FTP auf /wp-content/plugins und das Löschen des Verzeichnisses <plugin-name>, den man sich hoffentlich gemerkt hat… (es empfiehlt sich also ein vorheriger Blick dorthin, um den Namen zu kennen).

Fazit

Auch wenn die Abmahner für diesen unsinnigen Lapsus „nur“ etwa 300 € haben wollen, sollte man die Sache rechtzeitig beheben. Manchmal sind die Fonts überflüssig, weil sie gar keinen Gewinn gegenüber Standardschriften bringen, aber Ladezeit bewirken. Möchte man sie wegen der Ästethik haben, lohnt sich der Aufwand. Übrigens auch dann, wenn ihr Websites für Kunden macht: Man wird das Engagement loben und die 300 € lieber euch geben statt den Anwälten.


Ich bitte um Ergänzungen in euren Kommentaren! Ich werde aber kaum für alle möglichen Fälle wie exotische CMS oder E-Commerce-Sites Empfehlungen zusammentragen, dazu ist das Thema einfach zu vielfältig.

Google als Bremse für Website-Betreiber

Über 50 Prozent der Suchanfragen auf Google enden nicht mehr auf externen Websites. Was bedeutet das für die Suchmaschinenoptimierung und was gilt es zu tun?

https://t3n.de/news/mehr-haelfte-aller-google-suchen-1188181/

Ich selbst merke das gar nicht – denn ich benutze üblicherweise nicht Google als Suchmaschine. Ich will diese Firma nicht bewußt mit mit meinen Sehnsüchten füttern. Aber ich möchte natürlich, dass meine Website gut bei Google gefunden wird – weil der größte Teil der Internet-Benutzer eben diese Suchmaschine benutzt. Das ist ein fast unlösbarer Widerspruch.

Umso schlimmer ist das, wenn man ein Gewerbe betreibt, bei dem die Konkurrenz unüberschaubar groß ist. Wenn ich nach „webentwickler leipzig“ oder „webdesigner leipzig“ suche, kommt mit etwas Glück meine Website irgendwo unter den ersten 100 Einträgen (ich sage nicht „Seiten“, denn wie lang ist eine Seite?). Und auch wenn ich mir alle Mühe gebe, das zu verbessern, gelingt das selbst nach Jahren nicht zuverlässig. Und wenn dann – wie im verlinkten Artikel beschrieben – sämtliche Auskünfte schon im Suchergebnis zu finden sind, klickt keiner mehr auf den Link zu meiner Seite.

Also was ist zu tun? SEO ja, unbedingt. Aber vielleicht sollte man dafür sorgen, dass eben nicht schon auf der Suchergebnis-Seite allzu viel verraten, sondern nur neugierig gemacht wird. Ich werde noch daran arbeiten…

Die unsäglichen Disclaimer

In [1] wird beschrieben, wodurch es zu dem so oft zitierten Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 12. Mai 1998, Aktenzeichen 312 O 85/98, gekommen ist: dem Urteil war eine Klage wegen Verleumdung im Zusammenhang mit einer bewussten Verlinkung vorausgegangen. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, man einigte sich anderweitig. Dennoch wird dieses fehlinterpretierte Urteil sicher auf tausenden Websites dazu benutzt, sich von einer möglichen Schuld im Voraus freizusprechen.

Da steht dann im Impressum einer beliebigen Website sowas wie:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 Az. 312 O 85/98 „Haftung für Links“ hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten auf unserer Homepage. Wir haben keinerlei Einfluss auf die Inhalte und machen uns die Inhalte auch nicht zu eigen.

Diese Erklärung gilt für alle Links auf der Seite.

(Für alle Links? Auch die innerhalb der eigenen Website? Cool.)

Abgesehen von der rechtlichen Fragwürdigkeit muss man sich mal vor Augen halten, was man damit bewirkt.

Warum ich keinen Disclaimer benutze:

Nehmen wir an, ich betreibe als Reisebüro eine Website, auf der ich Links zu allen möglichen Veranstaltern, Fluglinien, Hotels etc. anbringe. Allen diesen Partnern misstraue ich allerdings so sehr, dass ich mich vom Inhalt derer Websites unbedingt ausdrücklich distanzieren muss. Ähm, was aber sollen jetzt meine potentiellen Kunden denken? Falls sie den Disclaimer lesen, werden sie auf keinen Fall eine Reise bei so dubiosen Unternehmen buchen!

Etwas spöttisch, aber genau treffend beschreibt das auch Spiegel Online Netzwelt [3]:

Gut gemeint verbauten eifrig Webmaster die legendäre Klausel und distanzierten sich überall und von allem und vor allem völlig wirkungslos. Denn die Hamburger Richter hatten das genau anders gemeint: Eine Klausel ist egal, es kommt auf die gesamte Seite an.

Deswegen kann der Disclaimer nämlich auch nach hinten losgehen: Baue ich Links zu Websites mit illegalem Inhalt ein, nützt mir der Disclaimer genau gar nichts, denn ich habe die Links ja bewusst eingebaut. Und das kann und wird mir dann vorgehalten werden.

Ich selbst verlinke auf Geschäftspartner, auf von mir mit erschaffene Referenz-Objekte, auf interessante Angebote. Mich gleichzeitig davon zu distanzieren, wäre grober Unfug! Mich von meiner eigenen Arbeit abzuwenden macht keinen Sinn und meine Geschäftspartner könnten das sogar als beleidigend empfinden.

Disclaimer in E-Mails

Ähnlich oft und rechtlich genauso wirkungslos wird eine andere Art Disclaimer an das Ende geschäftlicher E-Mails gehängt [2] [3]. Auch hier wird ohne nachzudenken etwas gut aussehendes, etwas scheinbar wichtiges, bedrohliches und notwendiges von anderen übernommen und verwendet. Allerdings klingen diese Anhängsel eher ein wenig nach „Bitte vor dem Lesen vernichten!“. Das liest sich dann so, oft noch zweisprachig:

Diese E-Mail könnte vertrauliche und/oder rechtlich geschätzte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtämlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet.

Ich selbst halte es so: ist die E-Mail nicht für mich, liegt sie schon im Papierkorb; Ist sie für mich, interessiert mich dieses ulkige Anhängsel nicht. Andere sehen das vermutlich ähnlich, deshalb werde ich nicht mit einem angehängten nutzlosen Roman das Internet vermüllen. Wichtig sind lediglich die Absenderangaben unter geschäftlichen E-Mails , die das TMG vorgibt.

Ganz modern sind inzwischen die langen Texte unter vielen E-Mails, die mir vorrechnen, wieviel Holz, Wasser und CO2 der Ausdruck des Textes verschwenden würde und dass ich das doch bitte lassen möge. Ich kenne Anwender, die wirklich alles ausdrucken und archivieren- für die mag so eine Bitte sinnvoll sein. Für mich nicht.

Fazit für mich

Disclaimer in Websites und E-Mails sind nicht nur rechtlich wirkungslos, sondern bei näherer Betrachtung sogar schädlich oder lächerlich. Deswegen verwende ich sie nicht. Die Links auf meiner Website habe ich ganz bewusst ausgewählt, da sie Empfehlungen darstellen – ich distanziere mich natürlich ausdrücklich nicht davon.

Übrigens, in [4] wird das viel besser und kürzer abgehandelt als hier von mir. Trotzdem danke für’s Lesen!


Links zum Thema:

[1] Kanzlei Jörg Heidrich
recht-im-internet.de/themen/disclaimer

[2] Blog der Messe Frankfurt zur Digitalisierung des Geschäftslebens
connected.messefrankfurt.com/?p=3075

[3] Spiegel Online Netzwelt
spiegel.de/netzwelt/web/web-links-das-maerchen-vom-disclaimer-a-375970.html

[4] Wikipedia
de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer

2008

  • Dr. Höher Innovationsmanagement (vormals Innopool GmbH), Altlandsberg
  • Intranet-Projekt kommunale Software, Berlin,
    Umstellung von ursprünglich in Clipper erzeugtem Code
  • *** Browseranwendung für Messdaten- und Produktverwaltung, BGF Berlin
    (ständige Pflege und Weiterentwicklung)
    starke Anwendung von Ajax mit dem xajax-Framework

2007

  • Browseranwendung im Intranet zur Immobilienverwaltung, Leipzig
    in Verwendung bis 2013, erstmalig eine umfangreiche Browseranwendung mit Ajax (xajax-Framework)
  • *** IFBT GmbH, Leipzig
    zunächst nur Erstellung der Website, später dann bis heute in beratender und ausführender Tätigkeit für viele Belange der PC- und Android-Mobiltechnik